Der Beitrag für die Kfz-Haftpflichtversicherung ergibt sich aus folgenden Kriterien:
- aus dem Fahrzeugtyp,
- dem Zeitraum der persönlichen Fahrpraxis,
- der Schadenfreiheit,
- dem Zulassungsbezirk,
- ob das Fahrzeug privat oder gewerblich genutzt oder vermietet wird,
- bei halb- oder vierteljährlicher Zahlung der Prämie wird ein Zuschlag verlangt,
(eine jährliche Zahlweise ist zuschlagfrei).
Darüber hinaus können je nach Unternehmen individuelle Kriterien zur Beitragsberechnung herangezogen werden.
Beispiel für Schadenfreiheitsklassen der Kfz-Haftpflichtversicherung:
| Beschreibung |
Prozente-Haftpflicht |
Prozente-Kasko |
| M |
245-275% |
160-260% |
| S |
145-230% |
125-160% |
| SF 0 |
145-260% |
125-240% |
| SF 1/2 |
115-140% |
110-140% |
| SF 1 |
90-100% |
90-100% |
| SF 2 |
75-85% |
80-90% |
| SF 3 |
65-70% |
70-80% |
| SF 4 |
60-65% |
60-70% |
| SF 5 |
55-60% |
55-65% |
| SF 6 |
50-55% |
55-61% |
| SF 7 |
48-51% |
50-60% |
| SF 8 |
45-50% |
45-55% |
| SF 9 |
45-46% |
45-52% |
| SF 10 |
40-45% |
40-50% |
| SF 11 |
40-45% |
40-47% |
| SF 12 |
39-42% |
40-46% |
| SF 13 |
35-41% |
40-45% |
| SF 14 |
35-40% |
35-41% |
| SF 15 |
35-38% |
35-40% |
| SF 16 |
30-37% |
35-40% |
| SF 17 |
30-37% |
35-40% |
| SF 18 |
30-36% |
30-40% |
| SF 19 |
30-35% |
30-37% |
| SF 20 |
30-35% |
30-36% |
| SF 21 |
30-35% |
30-35% |
| SF 22 |
29-32% |
30-35% |
| SF 23 |
27-31% |
29-32% |
| SF 24 |
27-30% |
29-31% |
| SF 25 |
25-30% |
25-30% |
| SF 26 |
25-30% |
25-30% |
| SF 27 |
25-30% |
25-30% |
| SF 28 |
25-30% |
25-30% |
| SF 29 |
25-30% |
25-30% |
| SF 30 |
25-30% |
25-30% |
Die Beitragssätze können sich von Gesellschaft zu Gesellschaft unterscheiden, da es hierfür keine einheitliche Regelung gibt.
Schadenfreiheitsrabatt
Der Schadenfreiheitsrabatt hat Einfluss auf die Versicherungsprämie und lässt erkennen, wie lange ein Fahrer unfallfrei fährt. D.h., je länger man unfallfrei fährt, umso günstiger wird die Versicherungsprämie. Bei Fahrern die einen Unfall verursachen, wird eine Rückstufung in eine höhere Beitragsklasse vorgenommen.
Beitragseinstufung
Fahranfänger, also auch Führerscheinneulinge, werden von dem Versicherer in die Klasse 0 eingestuft. In dieser Beitragsklasse wird der höchste Beitragssatz, mit zur Zeit 260 Prozent, berechnet. Diese Klasse 0 kann dadurch umgangen werden, indem man sein erstes Fahrzeug, als Zweitwagen von Mutter oder Vater anmeldet. Damit sinkt der Beitragssatz auf etwa 125 % und im Laufe weiterer unfallfreier Jahre kann der Beitragssatz bis auf 25 % sinken.
Das Datum des Vertragsabschlusses ist mit entscheidend über eine Höherstufung, zudem muss der Fahranfänger ein Kalenderjahr unfallfrei gefahren sein, damit er in die Schadensfreiheitsklasse SF1 (meist 100 %) eingestuft werden kann. Wer z. B. am 1. Januar eine Haftpflicht Versicherung abschließt, wird ab dem nächsten 1. Januar mit 100 % eingestuft.
Wird der Vertrag zwischen dem 2. Januar und dem 1. Juli abgeschlossen, so wird der Vertrag zum nächsten 1 Januar für das folgende Jahr in die SF ½ (125 %) eingestuft. Dann erst, im darauffolgenden Jahr, werden die 100 % erreicht.
Wird der Erstvertrag im zweiten Halbjahr ab dem 2. Juli abgeschlossen, so bleibt der Vertrag zwei Jahre in der Schadenfreiheitsklasse SF 0 ( 240 %). In einem solchen Fall sollte man mit der Versicherungsgesellschaft eine eventuelle Rückdatierung des Erstvertrages vereinbaren.
Typenklassen
Viele individuelle Faktoren bestimmen die Versicherungsprämie des Kunden. Die Einführung des modellbezogenen Typentarifs ist ein weiterer Baustein in diesem System. Seit 1996 wird jedes Kfz-Modell, gemäß seinem statistisch erfassten Schadensverlauf, in eine andere Typenklasse eingruppiert. Je mehr Schadensfälle für eine Modellklasse erfasst werden, desto höher wird die Einstufung und damit teurer. Jährlich im Herbst, wird die Statistik auf den aktuellen Stand gebracht und die Typenklassen neu vergeben.
Rabatte
Von den Versicherern werden viele individuelle Möglichkeiten angeboten, die Prämienzahlung zu senken. Für Neuwagen werden z. B. bis zu fünf Prozent Nachlass gewährt, andere verlangen für Garagenwagen fünf Prozent weniger. Bei vielen Gesellschaften erhalten Wenigfahrer (z.B. bis 10.000 oder 15000 km pro Jahr) Rabatte, oder es werden für Bahnfahrer oder Single Rabatte gewährt. Des- weiteren existieren am Markt z.B. Ladytarife oder es werden Nachlässe für Hauseigentümer mit bestehender Wohngebäudeversicherung eingeräumt. Auch Angehörige des öffentlichen Dienstes oder andere Berufsgruppen wie z. B. Bankangestellte, Juristen, Volkswirte, Architekten, Steuerberater, profitieren von diesen Rabatten und erhalten niedrigere Prämien.
Die Rabattlisten weichen von Gesellschaft zu Gesellschaft ganz erheblich ab. Deshalb lohnt sich ein Vergleich auf jeden Fall.